Hauptuntersuchungen
an Fahrzeugen nach § 29 StVZO incl. Abgasuntersuchung
Als Mitglied der KÜS führen wir im Auftrag dieser
amtlich anerkannten Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation
die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Fahrzeugprüfungen
aus.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug mit Voranmeldung und unsere Prüfingenieure
erneuern nach bestandener Prüfung die amtliche Prüfplakette
an Ihrem Fahrzeug.
Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, sehen
Sie an dem Datum des letzten Prüfberichtes. Die Prüfplakette
am hinteren Kennzeichen gibt die Zahl die nach oben weist,
den Monat, und die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit
an.
Bitte bringen Sie zur Hauptuntersuchung den Fahrzeugschein,
bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mit.
Wir führen die Abgasuntersuchung zur Überprüfung
des Abgasverhaltens durch. Das Fahrzeug sollte sich in einem
prüffähigen Zustand
befinden: die richtige Ölmenge sollte vorhanden sein,
und der Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten
sollte einwandfrei sein.
Änderungsabnahmen nach § 19.3 StVZO
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug nachträglich bauliche Veränderungen
vornehmen wollen, muss eine Änderungsabnahme erfolgen.
Mit einer Prüfung gemäß §19.3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) wird der Nachweis geführt, dass die Veränderungen
an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß durchgeführt
worden sind, so dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit
nicht beeinträchtigt ist.
Ohne diese Prüfung erlischt der Versicherungsschutz!
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