Wenn’s
gekracht hat: was ist nach einem Unfall zu tun?
Statistisch gesehen erwischt
es jeden Autofahrer alle 6,7 Jahre (Quelle: TÜV
Süddeutschland):
ein Unfall mit Blechschaden.
Wir geben Ihnen hier eine Checkliste, was nach einem
Unfall zu beachten ist.
Diese Tipps sind keine Rechtsempfehlung! |
Den Unfallort sichern
- auf keinen Fall die Unfallstelle verlassen
- die Unfallstelle gut absichern
- Verletzten Personen erste Hilfe leisten und Rettungsdienste
(Polizei, Krankenwagen) anfordern
Den Unfall aufnehmen
- Unfallaufnahme durchführen: eine Skizze vom Unfallort
machen, nach Möglichkeit fotografieren, Angaben*
zum Unfallgegner aufnehmen und Zeugen feststellen.
- Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis, auch
wenn Sie sich schuldig fühlen: daraus können
Ihnen schwerwiegende Rechtsnachteile entstehen. Unterschreiben
Sie auch keine anderen Papiere oder Erklärungen, sondern
machen Sie nur Angaben zur Person.
Die Schadenserhebung
- Vorsicht vor „Abschlepphaien“: erkundigen
Sie sich nach seriösen Abschleppdiensten. Treffen
Sie mündliche Preisabsprachen nur vor Zeugen
- Informieren Sie Ihre Versicherung
- Setzen Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.
Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn die Schuldfrage
nicht eindeutig zu klären ist oder der Unfallverursacher
seine Schuld abstreitet.
Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers
zu tragen.
- Zur Schadensfeststellung und/ oder zur Beweissicherung
empfiehlt es sich, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten.
- Achten Sie darauf, einen qualifizierten, unabhängigen
Sachverständigen zu beauftragen. Ein qualifizierter
Sachverständiger hat eine anerkannte Ausbildung zum
Kfz-Meister oder Dipl-Ingenieur und eine Prüfung zum
Kfz-Sachverständigen absolviert. Nur solche Kfz-Sachverständige
können Mitglied in amtlich anerkannten und zertifizierten Überwachungsorganisationen
sein
(z.B. KÜS, DEKRA).
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